Kontaktpersonen
Kontaktperson Widnau: Katja Roelli, 071 730 03 59, Mail
Kontaktperson Diepoldsau: Annika Morak-Zellweger, 071 891 73 33, Mail
Kontaktperson Kriessern: Heidi Heule, 071 722 49 50, Mail
Aktuelles zum Religionsunterricht
Die religiöse Bildung von Kindern und Jugendlichen liegt uns sehr am Herzen. Wir sehen neben den vielen ausserschulischen, kirchlichen Angeboten den Religionsunterricht an den Schulen als einen wesentlichen Bestandteil der religiösen und wertebasierten Bildung, die Eltern ihren Kindern mit auf den Lebensweg geben.
Der Religionsunterricht im Kanton St.Gallen ist Teil der schulischen Bildung und findet im Rahmen des Stundenplanes statt. Er wird durch eine kirchliche Fachlehrperson nach einem eigens dafür ausgearbeiteten Lehrplan erteilt.
- Generell sind alle ev. ref. SuS automatisch zum konfessionellen RU angemeldet. Die Familien brauchen nichts zu tun.
- Termin für An- und Abmeldungen: Bis spätestens zum Ende der Frühlingsferien des laufenden Schuljahres für das kommende Schuljahr.
- Aus organisatorischen Gründen sind Ab- und Anmeldungen zu einem anderen Termin nicht möglich
- Für den Übertritt in die Oberstufe (Klasse 6 in Klasse 7/ 1. Oberstufe) gilt: Hier gibt es ein eigenes An- und Abmeldeverfahren, welches bereits im Januar für das kommende Schuljahr (1. Oberstufe) getätigt wird. Die Familien erhalten hierzu einen Brief.
In Diepoldsau und Widnau wird der Religionsunterricht in allen Klassenstufen konfessionell erteilt.
In Kriessern gibt es auch ökumenisch erteilten Religionsunterricht.
Anzahl der Religionslektion pro Klassenstufe:
1. Klasse: 1 Lektion pro Schulwoche
2. Klasse: 2 Lektionen pro Schulwoche
3. Klasse: 1 Lektion pro Schulwoche
4. Klasse: 1 Lektion pro Schulwoche
5. Klasse: 1 Lektion pro Schulwoche
6. Klasse: 1 Lektion pro Schulwoche
7. Klasse/OS1: 1 Lektion pro Schulwoche als Wahlfach
8. Klasse/OS2: 1 Lektion pro Schulwoche als Wahlfach
9. Klasse/OS3: 1 Lektion pro Schulwoche als Wahlfach
In der 6. Klasse entscheiden die Familien, ob ihre Kinder den Religionsunterricht auf der Oberstufe weiterhin besuchen und damit die Zulassung zur Konfirmation erlangen. Dafür gilt folgendes:
Nach dem Beschluss des Kirchenrates ist der Besuch des Religionsunterrichts auf der Oberstufe obligatorisch. Zudem besuchen die Jugendlichen im 7. und 8. Schuljahr ergänzend zum schulischen Religionsunterricht sogenannte «Erlebnisprogramme». Beides sind Voraussetzungen, um in den Konfirmandenunterricht aufgenommen zu werden und die Zulassung zur Konfirmation zu erhalten.